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   LAG Hamm, 07.09.2012 - 13 Sa 572/12   

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https://dejure.org/2012,31544
LAG Hamm, 07.09.2012 - 13 Sa 572/12 (https://dejure.org/2012,31544)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.09.2012 - 13 Sa 572/12 (https://dejure.org/2012,31544)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. September 2012 - 13 Sa 572/12 (https://dejure.org/2012,31544)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kündigung; außerordentlich; fristlos; Hausverbot; Weigerung; Verlassen; Betriebsgebäude; Interessenabwägung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 Abs. 1 BGB
    Kündigung; außerordentlich; fristlos; Hausverbot; Weigerung; Verlassen; Betriebsgebäude; Interessenabwägung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung wegen der Weigerung des Verlassens des Betriebsgebäudes und der Rückgabe des Generalschlüssels

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung wegen Weigerung das Betriebsgeäude zu verlassen und den Generalschlüssel zurückzugeben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hamm, 13.04.2012 - 10 TaBV 109/11

    Rechtsfolgen der verspäteten Einladung zur Betriebsversammlung zwecks Wahl eines

    Auszug aus LAG Hamm, 07.09.2012 - 13 Sa 572/12
    Dieser legte, verbunden mit einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, am 12.12.2011 Beschwerde beim Landesarbeitsgericht ein (Az.: 10 TaBV 109/11).

    Mit Beschluss vom 13.04.2012 gab dann aber das Landesarbeitsgericht (10 TaBV 109/11) einem am 12.12.2011 gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand statt, wodurch rückwirkend die Rechtskraft der erstinstanzlichen Entscheidung beseitigt wurde ( vgl. Zöller/Greger, 29. Aufl., § 233 Rn. 1 und § 238 Rn. 3) .

  • BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 54/90

    Betriebsteile als selbständige Betriebe - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LAG Hamm, 07.09.2012 - 13 Sa 572/12
    Berücksichtigt man weiterhin, dass das Bundesarbeitsgericht ( 29.05.1991 - 7 ABR 54/90 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 5; 13.03.1991 - 7 ABR 5/90 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 20; zust. Fitting, 26. Aufl., § 13 Rn. 43) das Ende der betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse eines Betriebsrates gerade an die Rechtskraft der die Unwirksamkeit der Wahl aussprechenden gerichtlichen Entscheidung knüpft, spricht sehr viel dafür, dass der am 11./12.03.2011 gewählte Betriebsrat ununterbrochen bis heute mit allen Rechten und Pflichten im Amt ist ( vgl. auch BGH, 08.10.2986 - VII ZB 41/86 - BGHZ 98, 325).
  • BAG, 13.03.1991 - 7 ABR 5/90

    Wahlanfechtung; Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus LAG Hamm, 07.09.2012 - 13 Sa 572/12
    Berücksichtigt man weiterhin, dass das Bundesarbeitsgericht ( 29.05.1991 - 7 ABR 54/90 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 5; 13.03.1991 - 7 ABR 5/90 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 20; zust. Fitting, 26. Aufl., § 13 Rn. 43) das Ende der betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse eines Betriebsrates gerade an die Rechtskraft der die Unwirksamkeit der Wahl aussprechenden gerichtlichen Entscheidung knüpft, spricht sehr viel dafür, dass der am 11./12.03.2011 gewählte Betriebsrat ununterbrochen bis heute mit allen Rechten und Pflichten im Amt ist ( vgl. auch BGH, 08.10.2986 - VII ZB 41/86 - BGHZ 98, 325).
  • LAG München, 28.09.2005 - 9 TaBV 58/05

    Zutrittsrecht zum Betrieb zur Ausübung von Betriebsratstätigkeit

    Auszug aus LAG Hamm, 07.09.2012 - 13 Sa 572/12
    Des Weiteren ist zu erwägen, ob das Hausverbot überhaupt wirksam ausgesprochen wurde, weil der Kläger möglicherweise in Ausübung seiner amtlichen Funktion als Betriebsratsvorsitzender berechtigterweise im Betriebsgebäude verweilte, um die Frage der Herausgabe der Betriebsratsunterlagen zu klären ( vgl. LAG München, 18.11.2009 - 11 TaBVGa 16/09 - NZA-RR 2010, 189; 28.09.2005 .- 9 TaBV 58/05 -).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 41/86

    Rückwirkende Beseitigung der Rechtskraftfolgen durch Wiedereinsetzung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.09.2012 - 13 Sa 572/12
    Berücksichtigt man weiterhin, dass das Bundesarbeitsgericht ( 29.05.1991 - 7 ABR 54/90 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 5; 13.03.1991 - 7 ABR 5/90 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 20; zust. Fitting, 26. Aufl., § 13 Rn. 43) das Ende der betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse eines Betriebsrates gerade an die Rechtskraft der die Unwirksamkeit der Wahl aussprechenden gerichtlichen Entscheidung knüpft, spricht sehr viel dafür, dass der am 11./12.03.2011 gewählte Betriebsrat ununterbrochen bis heute mit allen Rechten und Pflichten im Amt ist ( vgl. auch BGH, 08.10.2986 - VII ZB 41/86 - BGHZ 98, 325).
  • LAG München, 18.11.2009 - 11 TaBVGa 16/09

    Hausverbot

    Auszug aus LAG Hamm, 07.09.2012 - 13 Sa 572/12
    Des Weiteren ist zu erwägen, ob das Hausverbot überhaupt wirksam ausgesprochen wurde, weil der Kläger möglicherweise in Ausübung seiner amtlichen Funktion als Betriebsratsvorsitzender berechtigterweise im Betriebsgebäude verweilte, um die Frage der Herausgabe der Betriebsratsunterlagen zu klären ( vgl. LAG München, 18.11.2009 - 11 TaBVGa 16/09 - NZA-RR 2010, 189; 28.09.2005 .- 9 TaBV 58/05 -).
  • LAG Hamm, 04.05.2011 - 2 Sa 23/11

    Unwirksame außerordentliche Kündigung wegen beharrlicher Geltendmachung einer

    Auszug aus LAG Hamm, 07.09.2012 - 13 Sa 572/12
    Nach zutreffender Rechtsprechung ( vgl. BAG, 07.04.1978 - 5 AZR 144/76 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 14; LAG Hamm, 04.05.2011 - 2 Sa 23/11) kann im Einzelfall die sofortige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer trotz entsprechender Aufforderung durch den Arbeitgeber das Geschäftsgebäude (zunächst) nicht verlässt, sondern widerrechtlich darin verweilt.
  • BAG, 07.04.1978 - 5 AZR 144/76

    Hochschullehrer im Angestelltenverhältnis - Arbeit des Hochschul-Sekretariats -

    Auszug aus LAG Hamm, 07.09.2012 - 13 Sa 572/12
    Nach zutreffender Rechtsprechung ( vgl. BAG, 07.04.1978 - 5 AZR 144/76 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 14; LAG Hamm, 04.05.2011 - 2 Sa 23/11) kann im Einzelfall die sofortige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gerechtfertigt sein, wenn ein Arbeitnehmer trotz entsprechender Aufforderung durch den Arbeitgeber das Geschäftsgebäude (zunächst) nicht verlässt, sondern widerrechtlich darin verweilt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 575/15

    Außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Weigerung, das

    Dies kann an sich grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25. August 2015 - 6 Sa 30/15 - BeckRS 2015, 73697; LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 7. September 2012 - 13 Sa 572/12 - BeckRS 2012, 74963 m. w. N.).
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